| |
Der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ bietet qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen. Er kann nach drei Semestern mit dem Grad „Magister im Europäischen Recht (LL.M. Eur.)“ abgeschlossen werden. (Quelle: Webseite der Universität Würzburg Bereich Jura Stand 2008)
|
|